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Landesgesetze

Hinweis:

Die Gesetze können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.  

Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Die amtlichen Fassungen finden Sie nur in dem Gesetzblatt des jeweiligen Bundeslandes. Haftungsansprüche sind daher ausgeschlossen. 

Die abrufbaren Gesetze sind auf der verlinkten Seite als eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG geschützt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch den ausdrücklich genannten Urheber.

 

Kommunalabgabengesetze der Bundesländer:

Die Bemessung der Gebühren für Leistungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung von öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen erfolgt auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des jeweiligen Bundeslandes.







 
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