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Bericht der Monopolkommission Die Monopolkommission hat im Juli 2010 ihr 18. Hauptgutachten vorgestellt. Hierin untersuchte sie die Marktstruktur der Trinkwasserversorgung, die regionalen Unterschiede in den Trinkwasserentgelten und bezog dabei auch Gebühren ein. Aufgrund von ihr festgestellten "signifikanten" Unterschieden in den Wasserpreisen schlägt die Monopolkommission Maßnahmen zur Umstrukturierung der Wasserwirtschaft vor. Als Impulse hierfür werden ausschließlich wettbewerbliche Optionen untersucht. Während die Monopolkommission eine Marktöffnung eher kritisch beurteilt, favorisiert sie eine Anreizregulierung über alle Wasserversorgungsunternehmen durch die Bundesnetzagentur. Durch sie sollen die Preise sämtlicher Versorgungsunternehmen miteinander verglichen und Erlösobergrenzen gesetzt werden. Bis zum Jahresende 2010 wird die Bundesregierung entscheiden, wie mit den Vorschlägen der Monopolkommission umgegangen werden soll. Die AöW hat zu dem Bericht der Monopolkommission umfassend Stellung genommen. Durch eine wettbewerblich ausgerichtete Regulierung sehen wir eine Gefährdung für die bewährten Strukturen und hervorragenden Ergebnisse der gesamten Wasserwirtschaft. Außerdem erkennen wir in einer Bundesregulierungsstelle einen Angriff in die - verfassungsrechtlich geschützten - kommunalen Angelegenheiten (siehe Art. 28 Grundgesetz). Die Bundesregierung hat nunmehr am 15.12.2010 einen Beschluss zu diesen Empfehlungen gefasst. In dem Beschluss wird eine Änderung der ordnungspolitischen und -rechtlichen Rahmenbedingungen „zum derzeitigen Zeitpunkt“ für die Trinkwasserbranche abgelehnt. Weitergehend: 18. Hauptgutachten der Monopolkommission [Link] AöW-Presseerklärung vom 16.07.2010 [Link]
Aktuelles v. 16.12.2010 [...]
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