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Modernisierung

Die öffentliche Wasserwirtschaft steht für Modernität und Anpassungsfähigkeit an zukünftige Entwicklungen zur Sicherung des Gemeingutes Wasser! Sie bekennt sich zu einer strategisch-langfristigen Weiterentwicklung und Modernisierung effizienter, kunden-orientierter, kostenbewusster und nachhaltiger Dienstleistungen. Demografischer Wandel und die absehbaren Klimaänderungen sind beispielsweise wesentliche Einflüsse, auf die sich auch die Wasserwirtschaft einzustellen hat. Dabei wird deutlich, dass Wasser kein üblich handelbares Wirtschaftsgut ist, sondern als wichtigste Lebensgrundlage für alle Menschen betrachtet und gesichert werden muss. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Menschenrecht und die Sicherung dieses Zuganges eine Kernaufgabe staatlicher Daseinsfürsorge. Diese darf nicht einem Geschacher um Gewinne unterworfen werden.

 

AöW-Veranstaltung "Rahmenbedingungen der Wasserwirtschaft" mit Heide Rühle und Prof. Dr. Reinhardt

Die AöW hat am 7.6.2010 in Stuttgart eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt.

Als Referentin hat Frau Heide Rühle, Mitglied des Europaparlaments, den im Europäischen Parlament angenommenen Initiativbericht über „Neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (2009/2175(INI)“ erläutert. Insbesondere konnte sie die Position des Parlaments zu Dienstleistungskonzessionen im Verhältnis zu den Optionen der Europäischen Kommission überzeugend darlegen.

Herr Prof. Dr. Michael Reinhardt vom Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht an der Universität Trier hat die BGH-Entscheidung über die Trinkwasserpreise einleuchtend aus dem Blickwinkel der Kontrolle von Abgaben durchleuchtet.

Die Vorträge von Frau Rühle und Herrn Prof. Dr. Reinhardt sind im Mitgliederbereich zum Download bereitgestellt.
 







 
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