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AöW fordert eine stärkere Förderung von Klärgas im Erneuerbare Energien Gesetz

Die AöW fordert im EEG eine stärkere Berücksichtigung folgender Punkte:

  1. Die Förderung von Biomasse bei nachhaltiger Auswirkung auf den Gewässerschutz,
  2. die Förderung von Kläranlagen, in deren Faultürmen auch Biomasse verwendet werden kann,
  3. die Förderung von Strom aus Klärgas und
  4. die Förderung von Strom aus Wasserkraft.

Die Förderung von Energiepotenzialen in der Wasserwirtschaft muss im Rahmen des EEG stärker im Vordergrund stehen. Energie aus der Wasserwirtschaft steht ohne große Schwankungen konstant zur Verfügung und kann einen Anteil an der Grundlast übernehmen. Bei einer gleich hohen Förderung von Klärgas und Biogas wäre die Wirtschaftlichkeit von energieoptimierten Anlagen in der Wasserwirtschaft schneller gegeben, und die Gebührenzahler könnten als Abwasserkunden an anderer Stelle wieder entlastet werden. Hierdurch wären bundesweit energieautarke Kläranlagen praktisch erreichbar. Die effektive Nutzung und der Ausbau vorhandener Ressourcen und Netze der Wasserwirtschaft kann die Errichtung neuer Biogasanlagen mit weit höheren Kosten vermeiden helfen, ebenso die mittlerweile erheblichen Umweltbelastungen durch die Biomasseproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen verringern. Bei der Wasserwirtschaft und der Nutzung von biogenem Abfall- und Reststoffen (Klärschlamm) gibt es auch keine Nutzungskonkurrenzen wie beim Anbau von Energiepflanzen, da Wasser und Abwasser als Teil der Daseinsvorsorge ohnehin gefördert, verteilt, gesammelt und behandelt werden muss.

Näheres:

Die AöW-Stellungnahme v. 6.6.2011 zum Gesetzentwurf [...]







 
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