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Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung ist Menschenrecht – AöW begrüßt UN-Resolution
07/29/2010
Presse >>

Am 28. Juli 2010 hat die UN-Generalversammlung eine „Resolution für das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser und Sanitärversorgung“ mit überwältigender Mehrheit angenommen. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) begrüßt diese Erklärung als wichtigen Schritt für die Menschheit. Denn damit wird deutlich, dass nicht weiter hingenommen werden darf, dass große Teile der Erdbevölkerung von einer sicheren Versorgung mit Trinkwasser und einer hygienisch unbedenklichen Abwasserbeseitigung ausgeschlossen werden und mit diesem lebenswichtigen Gut Profite gemacht werden. 

Die AöW sieht darin eine Verpflichtung für die einzelnen Staaten, diese Resolution in Taten umzusetzen. Für Deutschland heißt es insbesondere, die Entwicklungshilfe im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung unter Einbindung der gesamten Wasserwirtschaft weiter zu entwickeln. Die AöW und ihre Mitgliedsunternehmen werden derartige Bestrebungen unterstützen. 

Das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser bedeutet für Deutschland nach Auffassung der AöW aber auch, dass Privatisierung und Gewinnmaximierung in der Wasserwirtschaft keinen Platz haben und die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gestärkt werden müssen. Von der Bundesregierung und den Bundesländern erwarten wir die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen. 

Zuletzt geändert am: 05/14/2012 um 11:17 AM

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