Der Präsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) Dr. Jochen Stemplewski erklärte heute in Berlin: „Die öffentlichen Wasserversorger und Abwasserbetriebe arbeiten schon seit Jahren mit transparenten in demokratischen Entscheidungsprozessen festgesetzten Gebühren. Wir garantieren damit eine hohe Dienstleistungsqualität und sichern eine wesentliche Lebensgrundlage und den Umweltschutz!“
Herr Stemplewski bezog sich in seiner Aussage auf die in den letzten Tagen wieder aufgekommene Diskussion über die regionalen Unterschiede bei den Wasserpreisen und der Forderung nach Preisregulierung und Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen. Die Kalkulationsgrundlagen bei den Gebühren der öffentlichen Wasserwirtschaft sind bereits heute für den Bürger transparent und für jeden zugänglich. Die Anforderungen an die Gebührenbemessung unterliegen vielfältigen und differenzierten Kontrollmaßstäben und Kontrollmechanismen, die denen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der darauf gestützten kartellbehördlichen und gerichtlichen Überprüfung in nichts nachstehen. Die Gebühren werden durch die demokratisch gewählten und legitimierten Vertreter in den Kommunalparlamenten festgesetzt. Der Bürger kann dies durch sein allgemeines Wahlrecht beeinflussen. Die Kommunalaufsichtsbehörden kontrollieren die Gebühren und gegen die Gebührenbescheide und gegen die kommunalen Satzungen kann vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden. Es besteht also auch eine weitgehende rechtliche Überprüfungsmöglichkeit. Außerdem sind die Gebührensatzungen für jeden Bürger und jede Bürgerin einsehbar.
Weiterhin hob der AöW-Präsident hervor, dass die öffentlichen Unternehmen und Verbände der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einem wichtigen Ziel im Umweltschutz durch eine nachhaltige Wasserwirtschaft dienen. Mit den Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind die Kosten für diese Dienstleistung zu decken. Daneben ist anerkannt, dass Gebühren auch Nebenzwecke der sozialen, ökonomischen oder ökologischen Verhaltenssteuerung verfolgen können. Eine Kalkulation ist unzulässig, wenn sie auf Gewinnerzielung „ausgerichtet“ ist. Von einem Missbrauch kann keine Rede sein.
Vor kurzem wurde auch eine gemeinsame Umfrage der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bekannt, in der die hohe Investitionstätigkeit gerade der Abwasserbetriebe belegt wurde. Das erhebliche Investitionsvolumen der überwiegend in öffentlicher Hand befindlichen Abwasserbranche von rund 4,6 Milliarden Euro allein im Jahr 2009 kommt zu einem Großteil dem Mittelstand, insbesondere der mittelständischen Bauwirtschaft in Deutschland zugute. Mit Reparaturen und ähnlichen Leistungen fällt die Summe noch deutlich höher aus. Damit ist die öffentliche Wasserwirtschaft auch ein Teil der örtlichen Wirtschaftsförderung.
Zuletzt geändert am: 05/14/2012 um 1:46 PM
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