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„Das Hauptgutachten der Monopolkommission zu den Wasserpreisen ist ein Angriff auf die Selbstverwaltung der Kommunen!“, erklärte Dr. Jochen Stemplewski, der Präsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) und Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft/ Lippeverband. Dr. Stemplewski erklärte weiter: „Die Monopolkommission verkennt in Ihrem Gutachten die rechtliche Situation und tatsächliche Situation. Den Kommunen vorzuschreiben wie sie die Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen sollen, nämlich wie im Gutachten vorgeschlagen durch Fusionen, greift massiv in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie aus Artikel 28 Abs. 2 S. 1 des Grundgesetzes ein.“ Der Vorschlag, die Bundesnetzagentur mit der Kontrolle der Preise und der Gebühren zu beauftragen, würde die wasserrechtlich geregelten Strukturen der Versorgung und die Ländergesetze zur kommunalen Gebührengestaltung in Frage stellen. Der Vorschlag der Monopolkommission stößt auf verfassungsmäßige Bedenken. Auch im Vertrag von Lissabon ist nun seit 2009 das Recht der Kommunen, seine Aufgaben selbstbestimmt zu erfüllen, gestärkt. Vor diesem Hintergrund ist das Gutachten ein äußerst fragwürdiger Vorgang. Es verkennt vollkommen die Tatsache, dass die Wasserwirtschaft ein essenzieller Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist. Zuletzt geändert am: 05/14/2012 um 11:18 AM Zurück |
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