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Wie aus Presseberichten zu entnehmen ist, hat der Bremer Senat auf die Gründung einer Abwasser GmbH verzichtet, wodurch die Abwasserentgelte mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden sollten. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) hatte neben anderen Wasserverbänden, Organisationen und kommunalen Spitzenverbänden die Befürchtung geäußert, dass dadurch die steuerliche Einordnung der Abwasserentsorgung als hoheitliche Tätigkeit entfallen könnte. Das hätte für die Kunden bundesweit eine Erhöhung der Abwasserpreise nach sich ziehen können. Unterdessen hat der Senat auf dieses Vorhaben verzichtet, weil das mit der Abwasserbeseitigung in Bremen beauftragte private Unternehmen nicht bereit war, die Risiken einer möglichen kartellrechtlichen Prüfung zu tragen. Die finanziellen Auswirkungen einer kartellrechtlichen Preisprüfung wären somit vollständig beim Senat, beim Bremer Haushalt und letztlich beim Steuerzahler verblieben. Weiterführend: Senatspressestelle, Antwort des Senats an die Vorsitzenden von SPD und der Bündnis 90/Die Grünen, 9.11.2010 [Link] Zuletzt geändert am: 05/09/2012 um 2:11 PM Zurück |
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