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AöW-Stellungnahme zum Grünbuch abgegeben

31.05.2011

Die Konsultation der EU-Kommission zum Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer endete am 31.5.2011. Im Grünbuch zur Mehrwertsteuer wurden u.a. die Steuerbefreiungen für öffentliche Unternehmen, was für die vorwiegend öffentlichen Abwasserentsorgungsbetriebe wichtig ist, von der EU-Kommission zur Diskussion gestellt. Die AöW hat sich an der Konsultation beteiligt und zum Grünbuch positioniert. Darin haben wir auf die möglichen Folgen für die Kunden sowie die Wirkungen bei den Kommunen hingewiesen. Eine Notwendigkeit für Änderungen im MwSt-System über die EU-Ebene bezogen auf die Abwasserwirtschaft wird von der AöW nicht gesehen. Die Überlegungen der EU-Kommission haben eine Stärkung des Binnenmarktes zum Ziel. Ein Markt, in der die Aspekte des Binnenmarkts zu berücksichtigen wären, besteht aber wegen der Abwasserbeseitigungspflicht in den Kommunen in Deutschland nicht, auch sind die Pflichten eines kommunalen Betriebes oder Unternehmens nicht vergleichbar mit denen eines reinen privaten Unternehmens. Zudem ist eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Private in Deutschland gesetzlich nicht vorgesehen. Die Kommunen können sich ihrer Verpflichtung und Verantwortung auch nicht entledigen, weil die Tätigkeit als eine „hoheitliche Tätigkeit“ ausgestaltet ist. Somit ist eine Stärkung des Binnenmarkts hier gar nicht möglich bzw. erforderlich.
Die Stellungnahme der AöW ist im Mitgliederbereich abrufbar. Außerdem werden die Stellungnahmen zu den Grünbüchern idR. von der EU-Kommission veröffentlicht.

Quellen und Näheres:
Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer mit weiteren Informationen hier abrufbar [...

Konsultation zum Grünbuch Mehrwertsteuer mit den Stellungnahmen werden hier eingestellt [...]


AöW-Positionspapier: Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft nutzen

18.05.2011

Aufgrund der aktuellen Diskussion um Energiekonzepte hat die AöW ein Positionspapier über die Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft herausgegeben, das an die Politik in Bund und Ländern versandt wurde.
Die öffentliche Wasserwirtschaft verfügt über Liegenschaften, Anlagen und Netze zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in allen Kommunen. Diese sind hervorragend in Konzepte für dezentrale erneuerbare Energienutzung einzubinden, wie sie zur Erhöhung des Anteils dieser Energien geplant sind. Neben der Wasserkraft und Trinkwasser bietet Abwasser ein großes Potenzial für Energieeffizienzmaßnahmen, Energiespeicherung und Energiegewinnung. Bereits jetzt leistet die öffentliche Wasserwirtschaft beachtliche Anstrengungen zur Nutzung dieser Potenziale. Die öffentliche Wasserwirtschaft fordert die Politik auf, erweiterte Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Potenziale voll auszuschöpfen.
Eine stärkere Nutzung dieses Potenzials könnte den Energieverbrauch für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung senken, den Anteil der Eigennutzung von in den Anlagen erzeugter Energie erhöhen und die regional noch weiter auszubauenden Kapazitäten erneuerbarer Energien ergänzen.
Damit könnten der Dominanz der großen Energiekonzerne mehr regionale und dezentrale Strukturen gegenübergestellt werden. Gemessen an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland könnte die öffentliche Wasserwirtschaft bei Ausschöpfung des gesamten Potenzials – auch auf den Kläranlagen – ca. sechs Prozent des bundesdeutschen Stromverbrauchs abdecken. Das stärkt die Kommunen finanziell, nutzt die Netzkapazitäten effektiver und entlastet die Nutzer zudem wirtschaftlich.
Die AöW fordert:

  • Einbeziehung der öffentlichen Wasserwirtschaft in die Erarbeitung neuer Energiekonzepte mit lokaler und dezentraler Ausrichtung.
  • Förderung der Erstellung von Energiekarten für die Erschließung der Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft.
  • Einbeziehung der öffentlichen Wasserwirtschaft in ein regionales Energiemanagement und Energienetze.
  • Verlässliche Rahmenbedingungen für die öffentliche Wasserwirtschaft zur Nutzung der beschriebenen Potenziale.
  • Rechtliche Gleichstellung der Energie aus der Wasserwirtschaft mit anderen erneuerbaren Energien und adäquate Erhöhung der Einspeisevergütungen für Strom aus der Wasserwirtschaft, insbesondere aus Klärgas und Wasserkraft.
  • Gleichstellung der Klärgasnutzung mit Biogas.
  • Bereitstellung entsprechender Forschungsmittel für einen schnellen technischen Umbau und Finanzierung von Forschung zur Erfassung der möglichen Kapazitäten für die Umsteuerung.
  • Bereitstellung von Fördermitteln zur schnellen Umsetzung entsprechender Maßnahmen.

Näheres:

Das AöW-Papier „Die öffentliche Wasserwirtschaft – Energiepotenzial in Wasser und Abwasser stärker nutzen!“ hier abrufbar [pdf]


AöW fordert eine stärkere Förderung von Klärgas im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

23.05.2011

Die AöW hat auf den vom BMU eingebrachten Referentenentwurf zum EEG innerhalb der relativ kurzen Frist von wenigen Tagen ihre Stellungnahme abgegeben. Die AöW fordert im EEG eine stärkere Berücksichtigung folgender Punkte:

  1. Die Förderung von Biomasse bei nachhaltiger Auswirkung auf den Gewässerschutz,
  2. die Förderung von Kläranlagen, in deren Faultürmen auch Biomasse verwendet werden kann,
  3. die Förderung von Strom aus Klärgas und
  4. die Förderung von Strom aus Wasserkraft.

Die Förderung von Energiepotenzialen in der Wasserwirtschaft muss im Rahmen des EEG stärker im Vordergrund stehen. Energie aus der Wasserwirtschaft steht ohne große Schwankungen konstant zur Verfügung und kann einen Anteil an der Grundlast übernehmen. Bei einer gleich hohen Förderung von Klärgas und Biogas wäre die Wirtschaftlichkeit von energieoptimierten Anlagen in der Wasserwirtschaft schneller gegeben, und die Gebührenzahler könnten als Abwasserkunden an anderer Stelle wieder entlastet werden. Hierdurch wären bundesweit energieautarke Kläranlagen praktisch erreichbar. Die effektive Nutzung und der Ausbau vorhandener Ressourcen und Netze der Wasserwirtschaft kann die Errichtung neuer Biogasanlagen mit weit höheren Kosten vermeiden helfen, ebenso die mittlerweile erheblichen Umweltbelastungen durch die Biomasseproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen verringern. Bei der Wasserwirtschaft und der Nutzung von biogenem Abfall- und Reststoffen (Klärschlamm) gibt es auch keine Nutzungskonkurrenzen wie beim Anbau von Energiepflanzen, da Wasser und Abwasser als Teil der Daseinsvorsorge ohnehin gefördert, verteilt, gesammelt und behandelt werden muss.

Quellen und weitere Informationen:
Der Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien v. 17.5.2011 ist auf der Internetseite www.clearingstelle-eeg.de abrufbar unter:
http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand

Die AöW-Stellungnahme v. 23.5.2011 zum Referentenentwurf [...]

Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 6.6.2011 (BT-Drs. 17/6071) [Link]


AöW-Stellungnahme zum Konsultationsverfahren Auftragswesen abgegeben

15.04.2011

Zu dem Konsultationsverfahren zum Grünbuch über das Auftragswesen haben wir unsere Stellungnahme abgegeben. Wir plädieren für eine äußerst sensible Behandlung von Marktmechanismen in der kommunalen Wasserwirtschaft. Im Vordergrund muss die eigenverantwortliche regionale Aufgabenerfüllung stehen. Aus diesen Gründen lehnen wir legislative Maßnahmen im Bereich der Dienstleistungskonzessionen ab, die „die Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften erleichtern sollen“ (so auf S. 6 des Grünbuchs). Wir fordern die strikte Beachtung des dem AEUV beigefügten Protokolls über Dienste von allgemeinem Interesse (Nr. 26), die Berücksichtigung des Art. 36 der Charta der Grundrechte der EU (Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse), die Anerkennung des Rechts auf regionale und kommunale Selbstverwaltung sowie die Respektierung der Eigentumsordnungen der Mitgliedsstaaten (Art. 345 AEUV). Zudem weisen wir auf die Missbrauchsmöglichkeiten bei PPP hin.

Mitglieder der AöW können diese Stellungnahme im Mitgliederbereich einsehen.

Weitere Informationen können auf dem Internetportal der Europäischen Kommission abgerufen werden [...]


Biomasse: Bundesratsinitiative durch Niedersachsen

17.12.2010

Das Land Niedersachsen hat in der Bundesratssitzung am 17.12.2010 einen Antrag zur Entschließung des Bundesrates zur Steuerung des weiteren Ausbaus der Nutzung von Biomasse zur Biogaserzeugung eingebracht. Der Antrag ist den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen worden.
Niedersachsen fordert die „Vergütungsstruktur des EEG so schnell wie möglich an die aktuellen Entwicklungen anzupassen“.
Rund 90% der Anlagen werden mit Energiepflanzen – vorrangig Mais – und Gülle betrieben. Problematisch ist dabei die verschärfte Konkurrenzsituation um landwirtschaftliche Nutzflächen als auch andere nachteilige Auswirkungen für die Umwelt, wie die Auswirkungen auf das Grundwasser durch eine höhere Belastung mit Nitrat.
Der Vergütungssatz solle zukünftig so gestaltet sein, dass eine Biogasanlage künftig nur noch wirtschaftlich zu betreiben ist, wenn eine marktfähige Wärmenutzung möglich ist oder kostengünstige Rohstoffe wie Gülle, Nebenprodukte oder Bioabfälle einsetzbar sind. Um die bereits bestehende Flächenkonkurrenz abzumildern, sei eine umfangreiche Zulassung bestimmter Bioabfälle ohne Absenkung der Vergütung erforderlich. Ziel ist es, einen weiteren Ausbau der Biogaserzeugung mit verringerter Flächenkonkurrenz zu ermöglichen.
Die AöW wird sich zu diesem Themenkomplex positionieren.

Weitergehend:

Antrag des Landes Niedersachsen v. 8.12.2010 (BR-Drs. 806/10) 


Energiestromsteuergesetz: Befreiung für Klärgas bleibt

17.12.2010

Die Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ist am 17.12.2010 im Bundestag verabschiedet worden. Die in dem ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehene Streichung der Steuer­be­freiung für Klärgas, die durch eine Definitionsänderung bei gasförmigen Biokraft- und Bio­heizstoffen vorgesehen war, ist im Gesetzesverfahren zurückgenommen worden. Begründet wurde dies, dass aus ökologischer Sicht eine Befreiung sinnvoll sei. Methan im abgelassenen Klärgas sei 21-mal klimaschädlicher als das CO2 bei der Verbrennung, insoweit eine Befreiung ökologischer sei.
Im Vorfeld hatte sich die AöW für eine weitere Befreiung im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz von Klärgas intensiv eingesetzt. Das Gleiche drohte auch für Klärschlamm und konnte schon zu einem früheren Zeitpunkt im Verfahren abgewendet werden. Wir freuen uns über dieses Ergebnis, der gemeinsam mit anderen Interessenverbänden erreicht wurde.


Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer

01.10.2010

Die AöW begrüßt die Vorlage des Diskussionsentwurfs für eine Verordnung zum
Schutz der Oberflächengewässer. Mit dieser Verordnung sollen die Anhänge II, III
und V der Wasserrahmenrichtlinie sowie die Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik in Bundesrecht überführt werden. Zu
dem Entwurf nehmen wir wie folgt Stellung.

» Lesen Sie hier die Stellungnahme


Stellungnahmen zum Bericht der Monopolkommission, zum Referentenentwurf KrWG und zu den Änderungen im EnergiesteuerG sind eingebracht

15.09.2010

Die AöW hat drei Stellungnahmen für die Belange ihrer Mitglieder eingebracht.

Bericht der Monopolkommission

Die AöW hat zu dem Bericht der Monopolkommission umfassend Stellung genommen. Durch eine wettbewerblich ausgerichtete Regulierung sehen wir eine Gefährdung für die bewährten Strukturen und hervorragenden Ergebnisse der gesamten Wasserwirtschaft. Außerdem erkennen wir in einer Bundesregulierungsstelle einen Angriff in die - verfassungsrechtlich geschützten - kommunalen Angelegenheiten (siehe Art. 28 Grundgesetz). [Näheres]

Referentenentwurf KrWG

Der Referentenentwurf zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 6.8.2010 (KrWG-RefE) enthält Regelungsvorschläge, die die Interessen der Wasserwirtschaft betreffen. Insbesondere sind damit die Behandlung der CCS-Technologie im Rahmen des KrWG (§ 2 KrWG-RefE), die relevante Regelung zur Klärschlammbehandlung (§ 8 KrWG-RefE) sowie die Möglichkeit der Beauftragung von Dritten (§ 22 KrWG-RefE) von Bedeutung.

Die AöW verlangt die ausdrückliche Berücksichtigung von CO2 zum Zwecke der CCS-Technologie im KrWG. Dadurch können in Bezug auf den Referentenentwurf zur CCS-Technologie und bei eventl. einer Umsetzung die Beziehungen der Gesetze zueinander abgestimmt werden. Hinsichtlich der Klärschlammbehandlung lehnt die AöW eine „vorübergehende“ Regelung ab, weil dies für die Unternehmen keine Kalkulationssicherheit bietet. Die AöW begrüßt, dass der neue Entwurf die Pflichtenübertragung an private Dritte nicht mehr vorsieht. Allerdings muss klargestellt werden, dass die Länder hiervon keine abweichenden Regelungen treffen dürfen.

Änderung des Energiesteuergesetzes

Im Entwurf zur Änderung des Energiesteuergesetzes ist die Abschaffung der Steuerbefreiungen für die energetische Verwendung von Klärgas und Klärschlamm vorgesehen. Die AöW hat in Zusammenarbeit mit der DWA gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses im Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben. Durch den Wegfall der Steuerbefreiung befürchtet die AöW eine Auswirkung auf die Abwassergebühren und dadurch eine finanzielle Belastung der Dienstleistungsempfänger.

Die Stellungnahmen können Sie bei Interesse in der AöW-Geschäftsstelle anfordern.


Abwasser Bremen GmbH wird nicht gegründet: Die AöW begrüßt die Entscheidung des Senats

21.12.2010

Wie aus Presseberichten zu entnehmen ist, hat der Bremer Senat auf die Gründung einer Abwasser GmbH verzichtet, wodurch die Abwasserentgelte mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden sollten. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) hatte neben anderen Wasserverbänden, Organisationen und kommunalen Spitzenverbänden die Befürchtung geäußert, dass dadurch die steuerliche Einordnung der Abwasserentsorgung als hoheitliche Tätigkeit entfallen könnte. Das hätte für die Kunden bundesweit eine Erhöhung der Abwasserpreise nach sich ziehen können.
 

» Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung [...]


AöW: Stellungnahme zum zweiten Entwurf zur Neufassung der Klärschlammverordnung ist abgegeben

05.11.2010

Die AöW hat in dieser Woche ihre Stellungnahme zum zweiten Entwurf zur Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) abgegeben. Maßstab für die Beurteilung des zweiten Entwurfs war, inwieweit die Vorgaben zum Ziel einer nachhaltigen Wasserwirtschaft beitragen, über dieses Ziel hinausgehen oder es verfehlen.

Die Einführung eines Qualitätszeichens bewirkt durch den – wenn auch sinnvollen – erhöhten Aufwand, dass die landwirtschaftliche Verwertung weniger attraktiv wird, so dass auf diesem Umweg andere Verwertungswege eine sehr viel einfachere, wenn auch zukünftig teurere Alternative bieten. Bei den seuchenhygienischen Voraussetzungen werden Vorgaben erwartet, die von einzelnen betroffenen Mitgliedern nicht umsetzbar sind oder bei ihnen zu erheblichen Kostensteigerungen führen. Dies betrifft insbesondere die Einwirkungszeiten. Wird hingegen der Weg der regelmäßigen Qualitätssicherung gegangen, so bedarf es keiner Einwirkungszeit. Aus technischer Sicht ist in beiden Fällen jedoch das Risiko gleich. Es stellt sich dann aber die Frage, warum die Einwirkungszeiten bei der seuchenhygienischen Behandlung vorausgesetzt werden.

Die gesamte Stellungnahme steht unseren Mitgliedern im Mitgliederbereich auf unserer Homepage zur Verfügung.


Energiesteuer auf Klärschlamm und Klärgas: Entwurf zum EnergieStG liegt dem Finanzausschuss im Bundestag vor

05.10.2010

Der Entwurf zum EnergieStG (BT-Drucksachen 17/3055), in dem die Steuerbefreiung für die energetische Verwendung von Klärschlamm und Klärgas fehlt, liegt nunmehr dem Finanzausschuss im Bundestag vor.

Der Bundesrat hat in seinem Beschluss (BR-Drucksachen 483/10 Beschluss) – es handelt sich nicht um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz – bereits deutlich erklärt, dass Klärgas weiterhin von der Besteuerung ausgenommen werden sollte. Es wird argumentiert, dass kein fachlicher Grund erkennbar sei, weshalb entgegen der bisherigen Regelung die Steuerbefreiung entfallen soll. In der Begründung wird weiter vorgetragen, dass ein Wegfall der Steuerbefreiung negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte.

Die AöW setzt sich gemeinsam mit DWA intensiv für die Beibehaltung der Steuerbefreiung für Klärgas und Klärschlamm ein. Die Umsetzung des Gesetzesentwurfes hätte nach unserer Einschätzung womöglich negative Auswirkungen auf die Gebühren und würde die Bürger damit finanziell belasten.


Oberflächengewässerverordnung: Stellungnahme abgegeben

30.09.2010

Die AöW hat letzte Woche zum Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung –OgewV) ihre Stellungnahme abgegeben. Insbesondere werden im Sinne eines ganzheitlichen und nachhaltigen Schutzes der Wasserressourcen Vorgaben für den behördlichen Vollzug vor Ort für erforderlich gehalten.


Diskussionsrunde zu dem Film "Water makes money"

27.09.2010

Seit der europaweiten Erstaufführung am 23.09.10 sorgt der Film "Water makes Money" für Furore: Am Beispiel des VEOLIA-Konzerns schildert der Film die Akquistionspraxis des privaten Wassermultis. Ehemalige Mitarbeiter des Konzerns, Bürgermeister und Gemeinderäte sparen nicht mit heftigster Kritik.

Am 1. Okt. wird die VEOLIA WASSER DEUTSCHLAND GmbH erstmals in Freiburg Stellung zu den Vorwürfen nehmen, die in dem Film erhoben werden. Nach der Filmvorführung um 19:30 werden

  • Herr Michael Kolbeck, Pressesprecher in der Berliner VEOLIA WASSER GmbH-Zentrale und
  • Herr Jürgen Bolder, Chef des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in Freiburg und Präsidiumsmitglied der Allianz öffentliche Wasserwirtschaft

über den Film diskutieren. Die Veranstaltung wird im "Haus 37" am Marktplatz im Stadtteil Vauban (Alfred-Döblin-Platz 1) stattfinden. Die Filmvorführung und die Diskussion sind eine gemeinsame Veranstaltung von regioWASSER e.V. und Lokaler Agenda 21.

Den Trailer und weitere Infos zu "Water makes Money" finden Sie auf der Homepage
www.watermakesmoney.com


EU-Förderprogramm für öffentlich-öffentliche Projekte in der Wasserwirtschaft mit Partnern aus den AKP-Staaten

02.09.2010

Die Europäische Union will mit einem Förderprogramm das Know-how der öffentlichen Wasserwirtschaft für die Umsetzung der Milleniumsziele erschließen, bis 2015 die Zahl der Menschen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser und hygienischen Sanitäreinrichtungen zu halbieren. Dafür stellt sie aus der EC ACP Facility Mittel von insgesamt € 40 Mio. zur Verfügung. So will die EU öffentlichen Wasserwerken und Abwasserbetrieben die Möglichkeit bieten, direkte Partnerschaften mit Wasser- und Abwasserbetrieben in AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) einzugehen. Pro Projekt steht ein Förderrahmen von € 250.000 bis zu € 1 Mio. zur Verfügung. Bis zu 75% der Gesamtprojektkosten können damit gedeckt werden, 25% muss der Projektpartner selbst oder aus anderen Fördermitteln aufbringen, wobei Eigenleistungen angerechnet werden können.

Das EU-Förderprogramm zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit des Wasser- und Abwassersektors in den AKP-Staaten durch direkten Wissenstransfer zu stärken. Konkret sollen Partnerschaften zwischen öffentlichen Wasserunternehmen in der EU und einem AKP-Staat gebildet werden, um die Verwaltung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu verbessern sowie den Aufbau und die Instandhaltung der Infrastruktur zu fördern. Diese Ziele sollen in erster Linie durch Ausbildung und Wissenstransfer bei den Wasserunternehmen vor Ort erreicht werden.

Den Partner in den AKP-Staaten kann der Antragsteller selber auswählen oder durch die Webseite www.acp-eu-waterpartnerships.org vermittelt bekommen. Die Themenwahl wird von der EU offen gelassen, sie sollte sich vor allem an der Expertise des EU-Partners und den Bedürfnissen des AKP-Partners orientieren. Mögliche Projektinhalte sind:

  • Strategien für einen besseren Zugang zu Trinkwasser und sanitären Anlagen für die ärmste Bevölkerung
  • Verbesserung der Wasserqualität einschließlich Labormanagement
  • integrierte Wasserwirtschaft und Management der Wasserressourcen
  • Schutz und Bewirtschaftung von Trinkwasservorkommen
  • Bedarfsplanung für Wassermengen und Infrastruktur
  • Ausbau und Wartung der Wasser-Infrastruktur
  • Reduzierung von Wasserverlusten
  • management (IWRM)Accessing investment finInvestitionsfinanzierung

Die Dauer der Projekte soll mindestens zwei Jahre und höchstens fünf Jahre betragen. Die Projekte dürfen nicht gewinnorientiert sein. Damit ist dieses Programm geradezu zugeschnitten auf öffentliche Wasser- und abwasserbetriebe bzw. -Unternehmen. Bisher war die öffentliche, kommunale und verbandliche Wasserwirtschaft sehr wenig bei EU-Förderprogrammen vertreten. Das Feld darf nicht nur den großen internationalen Privatunternehmen überlassen werden. Es wäre sehr gut, wenn dieses Programm engagiert unterstützt würde. Die anerkannt hohe Kompetenz und das Wissen in der Branche könnte in diesen Förderprojekten Menschen in den AKP-Staaten weitergegeben werden und damit auch das Image unserer Branche noch gesteigert werden.

Anträge können gestellt werden von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen und lokalen bzw. regionalen authorities and other water sector actors (egBehörden in der EU, aber auch von anderen Akteuren des Wassersektors (z.B.river basin organisations) Flussgebietsorganisationen, Umweltverbänden, Gewerkschaften). Antragsteller können sich zur Durchführung eines Projekts mit anderen Partnern zusammenschließen und auch mehrere Projekte einreichen.

Zeitlicher Ablauf für die Antragstellung:
→ 6. Oktober 2010: Einreichung eines Konzepts
→ Bis Januar 2011: Internes Auswahlverfahren
→ Januar 2011: Einladung zur Einreichung detaillierter Unterlagen
→ März 2011: Einreichung des vollständigen Antrags auf Förderung
→ Mai 2011: Interne Überprüfung der Anträge
→ August 2011: Vertragsunterzeichnung für Projekt und Förderung

Mit der Unterstützung der Bildung von Partnerschaften hat die Europäische Kommission die Public Services International Research Unit (PSIRU) in London beauftragt. Hilfe und weitergehende Informationen (auch zur Antragstellung) erhalten Sie von Emanuele Lobina (e.lobina@gre.ac.uk) oder unter www.acp-eu-waterpartnerships.org
 

Weitere Informationen:

 » Official Guidelines for Grant Applicants and Grant Application Form...

 » University of Greenwich, ACP-EU Water Partnerships...


Koalitionsvertrag: Mehrwertsteuer auf Abwasser verhindert

02.03.2010

Nach massivem Druck auch durch die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft konnte verhindert werden, dass die Mehrwertsteuerbefreiung auf Abwasser abgeschafft wird. Zunächst hatte es in den Koalitionsverhandlungen so ausgesehen, als würde demnächst Mehrwertsteuer auf Abwasser und Abfall erhoben, am Ende blieb die Mehrwertsteuerbefreiung zumindest auf Abwasser aber bestehen.


Flow: Eine Dokumentation über die weltweite Wasserprivatisierung

02.12.2008

Berlin 
„Die Filmemacherin Irena Salina zeigt, wie Wasser zunehmend privatisiert wird. Entgegen der Vorstellung, Wasser sei, ähnlich wie Luft, ein freies Gut für alle Menschen, zeigt ihre Dokumentation, dass sich Wasser immer mehr zum kostbaren Gut für wenige, die es sich leisten können, entwickelt. Einige wenige Konzerne bestimmen dabei Preis und Ansehen des nassen Elements, das mittlerweile als „blaues Gold” klassifiziert wird. So wertvoll ist es. Und während die Reichen dieser Welt in ihm im Überfluss baden und es mit Vitaminzusatz genießen, stehen die Armen vor verschlossenen Wasserhähnen.

Einen Ausschnitt sehen Sie hier:
http://www.flowthefilm.com/trailer
 

 







 
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